Unzufrieden und Sie wollen den Kieferorthopäden wechseln?
Wie wechsle ich den Kieferorthopäden?
Eine kieferorthopädische Therapie geht meist über mehrere Jahre und bedingt regelmäßige Kontrolltermine beim Kieferorthopäden. Sie ist als langfristige Team-Arbeit angelegt. Umso wichtiger ist ein persönliches und von Vertrauen geprägtes Arzt-Patientenverhältnis. Doch was kann man tun, wenn dieses Arzt-Patientenverhältnis nachhaltig gestört ist?
Als gesetzlich und auch privat versicherter Patient haben sie grundsätzlich das Recht auf die freie Arztwahl. Dieses Recht genießen Sie auch während einer kieferorthopädischen Therapie. Aus diesem Grunde haben sie auch die Möglichkeit den behandelnden Kieferorthopäden jederzeit zu wechseln.
Es ist von Vorteil sich vor einem Arztwechsel bei dem neuen Kieferorthopäden ihrer Wahl vorzustellen. Sie gewinnen so einen persönlichen Eindruck von dem Arzt, dem sie ihr Vertrauen schenken. Des Weiteren kann Ihnen der Kieferorthopäde auch mitteilen, ob er die Behandlung übernehmen möchte.
Haben Sie den Kieferorthopäden gefunden, zu dem sie wechseln möchten, so teilen sie ihm das mit. Bei gesetzlich versicherten Patienten kümmert sich der neue Kieferorthopäde um alle notwendigen Schritte. Er informiert die Krankenkasse, als auch den „alten“ Behandler. Dieser lässt dann die notwendigen Behandlungsunterlagen dem neuen Behandler zukommen.
Privat versicherte Patienten sollten dem „alten“ Kieferorthopäden eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung mit der Bitte eine Kopie sämtlicher Unterlagen an den „neuen“ Kieferorthopäden zu schicken zukommen lassen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Unterlagen persönlich abzuholen. Dabei ist es sinnvoll um die Abschlussrechnung zu bitten.
Sobald die Unterlagen bei ihrem neuen Kieferorthopäden eingegangen sind, kann dort die Behandlung fortgeführt werden.