Champ KFO - Ihr Experte für Zahnspangen in Friedrichsdorf, Usingen & Bad Nauheim

Infos für Zahnärzte

Nützliche Informationen für Überweiser

 

Liebe Kollegen,

vielen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und für Ihr Interesse an unseren Leistungen.

Als kieferorthopädische Praxis arbeiten wir mit einem Netzwerk bestehend aus Kiefer- und Oralchirurgen, Kinderärzten, Zahnärzten, Radiologen, HNO-Ärzten und Logopäden zusammen. Wir würden uns freuen auch Sie in dieses Netzwerk aufnehmen zu dürfen.

Für eine oft über Jahre andauernde, kieferorthopädische Behandlung ist die Zusammenarbeit mit den überweisenden Hauszahnärzten äußerst wichtig. Sie stellt für uns einen wesentlichen Bestandteil der Therapie dar.

Uns zugewiesene Patienten erhalten bei uns die benötigte, kieferorthopädische Behandlung, die wir aufgrund unserer Spezialisierung erbringen können. Im Anschluss an die Behandlung werden die Patienten zu Ihnen als Hauszahnarzt wieder zurücküberwiesen.

Über eine persönliche Kontaktaufnahme und ein kollegiales Gespräch freuen wir uns immer und sind für Ihr „Feedback“ jederzeit dankbar. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir für Sie bzw. Ihre Patienten etwas tun können.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

Ihr René Cyron

Der beste Zeitpunkt für eine Überweisung

Kieferorthopädische Frühbehandlungen

4. – 6. Lebensjahr

Bei andauerndem Schnuller-, Daumen- und Fingerlutschen und häufig offen stehendem Mund, Kreuzbissverzahnungen im Front- und Seitenzahnbereich oder Milchzahnverlust.

6. – 9. Lebensjahr

Bei einer großen Frontzahnstufe, extrem tiefen Bissen, Verlust der Milchseitenzähne, frontalen und seitlichen Kreuz-/Kopf-bissverzahnungen.

Kieferorthopädische Hauptbehandlungen

10. – 12. Lebensjahr

Die starke Wachstumsphase kann genutzt werden, um die Patienten, oft ohne das Entfernen von Zähnen, mit herausnehmbaren und festsitzenden Geräten zu behandeln. Besonders zu beachten sind neben allen Abweichungen vom eugnathen Gebiss: Milchzahnpersistenz, Retentionen und Nichtanlagen (siehe OPG).

14. – 18. Lebensjahr

In diesem Alter wird hauptsächiich mit festsitzenden Behandlungsgeräten gearbeitet. Dies ist auch möglich mit wenig auffälligen, ästhetisch ansprechenden Geräten. Im Regelfall sollten keine Milchzähne mehr vorhanden sein.

Ab dem 18. Lebensjahr

Kieferorthopädische Behandlungen sind in jedem Alter möglich. Besonders kleinere Schönheitskorrekturen im sichtbaren Bereich werden heutzutage von anspruchsvollen Erwachsenen verstärkt nachgefragt.

Ein schönes Lächeln - dank der kieferorthopädischen Behandlung durch Champ KFO