Was kostet eine Zahnspange?
Wenn man von den Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung spricht, dann meint man im Allgemeinen die Investition von Geld. Neben dem Geld muss man jedoch auch Zeit und Aufwand, sprich Unannehmlichkeiten, mit in die „Kosten“ einberechnen.
Die monetären Kosten für eine kieferorthopädische Therapie sind im Allgemeinen abhängig von der Dauer der Behandlung, der Zahnspangenart, dem Schwierigkeitsgrad der Therapie und dem Kostengefüge der Praxis. Aus diesem Grund schreibt der Kieferorthopäde vor Beginn einer Behandlung immer einen Therapieplan, in dem all diese Parameter berücksichtigt werden.
So können die Kosten für eine private Behandlung von mittlerem bis hohem Aufwand zwischen 5.000 bis 12.000 Euro variieren. Die Kosten für private Behandlungen mit niedrigerem Aufwand sind darunter angesiedelt, z.B. ab 1899 Euro.
Für eine gesetzliche Behandlung, die im Durchschnitt 4 Jahre beansprucht, erhält der Kieferorthopäde von den gesetzlichen Krankenkassen ungefähr 3000 Euro.
Wann beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten?
Bei der Entscheidung, ob sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten für eine kieferorthopädische Therapie beteiligen, richten diese sich, gemäß Sozialgesetzbuch V, nach einem System, das abgekürzt KIG heißt. Ausgeschrieben bedeutet KIG: „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“.
Diese Indikationsgruppen kann man zusammengefasst als Tabelle beschreiben, in der sämtliche Zahn- und Kieferfehlstellungen aufgelistet sind. Zur jeweiligen Fehlstellung werden Ausprägungsgrade zwischen 1 und 5 definiert. Erst ab einem Ausprägungsgrad 3 beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten.
Wichtig zu wissen ist, dass es sich dabei nicht um eine Tabelle handelt, die die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung definiert! Sie sagt lediglich aus, wer eine Zahnspange auf Kosten der Gemeinschaft der gesetzlich versicherten Patienten erhält und wer nicht.
Wie funktioniert die Preisbildung in der Kieferorthopädie?
Damit eine kieferorthopädische Praxis weder Gewinn noch Verlust macht, sprich die berühmte „schwarze Null“ vorweisen kann, muss sie im Durchschnitt ca. 290,00 Euro pro Stunde umsetzen. Die individuellen „Grundkosten“ variieren natürlich je nach Lage und Ausstattung der Praxisund vielen weiteren Parametern.
Zu diesen Grundkosten kommen die Labor- und Materialkosten für die jeweilig gewünschte Zahnspange hinzu. Jeder Praxisinhaber kalkuliert individuell, wieviel sein unternehmerisches Risiko (eine Praxis kostet im Durchschnitt ca. ½ Million Euro), seine mindestens 9 jährige Ausbildung, die Zeit und der Aufwand für die jeweilige Behandlung etc. wert sind. Der Mix aus all diesen Parametern ergibt dann den Kostenaufwand für ihre private kieferorthopädische Behandlung.
Wir haben Ihr Interesse an
einer Zahnspange geweckt?
Eigenanteile bei privaten Versicherungen? Gibt es so etwas?
Nicht nur bei gesetzlichen, sondern auch bei privaten Krankenversicherungen gibt es immer öfter Leistungseinschränkungen, um Kosten für die Versicherungen zu reduzieren. Diese Leistungseinschränkungen sind vertragsabhängig und somit individuell, im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen.
Wie funktioniert die Abrechnung von kieferorthopädischen Behandlungen?
Für die Abrechnung von kieferorthopädischen Leistungen gibt es eine Art Abrechnungscode, Abrechnungspositionen genannt, der gesetzlich vorgegeben ist. Jede Arbeit, egal ob es
- das Kleben von Brackets,
- das Erstellen von Röntgenbildern oder
- die Abdruckname für Modelle ist,
alles muss über diese vorgegebenen Abrechnungspositionen vor der Behandlung abgeschätzt und aufgelistet werden. Es wird zwischen Abrechnungspositionen von gesetzlichen und privaten Krankenkassen unterschieden.
Was sind Außervertragliche Leistungen (AVLs) und wieso gibt es sie?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Vergleich mit dem, was die aktuelle, moderne Kieferorthopädie bietet, limitiert.
Möchte man seine Behandlung unabhängig von den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen gestalten, wird man all diejenigen Behandlungsmethoden, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, vom Kieferorthopäden privat in Rechnung gestellt bekommen.
Das nennt sich dann Außervertragliche Leistungen oder abgekürzt: AVL.
Als Patient kann man auf eine Behandlung bestehen, die sich nur nach den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen richtet. Diese Therapie muss dann im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig sein.